Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Werkleistungen, die von der ON OFF Elektro AG (nachfolgend «Auftragnehmerin») über die Website ladestationzuhause.ch angeboten und erbracht werden. Dazu gehören insbesondere die Beratung, Planung und Installation von Ladestationen (Wallboxen), Solaranlagen, Batteriespeichern und zugehöriger Elektro-Infrastruktur.
Mit der Erteilung eines Auftrags anerkennt die Kundin oder der Kunde (nachfolgend «Auftraggeber») diese AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website ladestationzuhause.ch stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Offertanfrage (invitatio ad offerendum).
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch die Unterzeichnung einer individuellen Offerte durch beide Parteien zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag über die Installation einer Ladestation oder verwandter Leistungen ist ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR (Schweizerisches Obligationenrecht).
3. Preise und Offerten
3.1 Unverbindlichkeit der Website-Preise
Sämtliche auf der Website genannten Preise, Kostenspannen und Richtpreise sind unverbindlich und dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen kein verbindliches Angebot im Sinne von Art. 3 OR dar und begründen keinen Anspruch auf Leistungserbringung zu den genannten Konditionen.
3.2 Verbindliche Offerte
Verbindlich ist ausschliesslich die individuell erstellte, schriftliche Offerte. Diese enthält den konkreten Leistungsumfang, die Kosten und die Gültigkeitsdauer. Sofern nicht anders angegeben, gilt eine Offerte 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
3.3 Preisänderungen
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Preise auf der Website jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Bereits schriftlich offerierte Preise bleiben für die angegebene Gültigkeitsdauer verbindlich.
Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern (z.B. behördliche Auflagen, unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten) und die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informiert. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Alle Preise in CHF
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und – sofern nicht anders angegeben – inklusive Mehrwertsteuer (MWST).
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der schriftlichen Offerte oder der Auftragsbestätigung. Allgemeine Beschreibungen auf der Website, in Broschüren oder in der mündlichen Beratung sind unverbindlich und begründen keine vertraglichen Ansprüche.
Zusätzliche Leistungen, die über den offerierten Umfang hinausgehen (z.B. aufgrund unvorhergesehener baulicher Gegebenheiten), werden vorgängig mit dem Auftraggeber besprochen und separat verrechnet.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Zugang zum Installationsort rechtzeitig und unentgeltlich zu gewähren.
- Korrekte und vollständige Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten zu machen (Zählerkasten, Parkplatz, bestehende Elektroinstallation).
- Notwendige Bewilligungen und Zustimmungen einzuholen (z.B. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bei Stockwerkeigentum, Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung bei Mietverhältnissen).
- Das Technische Anschlussgesuch (TAG) und die Installationsanzeige (IA) werden durch die Auftragnehmerin beim zuständigen Elektrizitätswerk eingereicht. Der Auftraggeber stellt die dafür benötigten Unterlagen und Informationen bereit.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers. Entstehen der Auftragnehmerin durch Verletzung der Mitwirkungspflichten Mehrkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
6. Ausführung und Termine
Die Auftragnehmerin führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen (SN, SEV/VSE, NIV) aus.
Terminangaben sind – sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart – unverbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe, behördliche Verzögerungen (z.B. bei der Genehmigung des TAG oder der IA) oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers begründen keinen Schadenersatzanspruch gegen die Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
7. Abnahme und Übergabe
Nach Abschluss der Installation erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Dabei wird der Auftraggeber in die Bedienung der Ladestation eingewiesen. Allfällige sichtbare Mängel sind bei der Abnahme zu rügen. Werden keine Mängel gerügt, gilt das Werk als abgenommen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR zu erheben.
Bei grösseren Aufträgen kann die Auftragnehmerin Teilzahlungen oder eine Anzahlung verlangen. Die Details werden in der Offerte geregelt.
Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung und Mängelrechte
Die Auftragnehmerin gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Für installierte Produkte (Wallbox, Wechselrichter, Speicher etc.) gelten die Herstellergarantien.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt gemäss Art. 371 OR zwei Jahre ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.
Mängelrügen sind unverzüglich und schriftlich an die Auftragnehmerin zu richten. Die Auftragnehmerin hat das Recht, erkannte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte gemäss Art. 368 OR zu (Minderung oder Wandelung).
10. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (z.B. Produktehaftpflichtgesetz) bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber ist für die Instandhaltung seiner bestehenden Elektroinstallation verantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte bestehende Installationen zurückzuführen sind, sofern diese nicht Gegenstand des Auftrags waren.
11. Angaben zu Förderungen
Informationen und Hinweise zu kantonalen oder kommunalen Förderprogrammen, die im Rahmen der Beratung oder auf der Website genannt werden, sind unverbindlich. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen bei der Beantragung, übernimmt jedoch keine Garantie für die Gewährung, Höhe oder Auszahlung von Förderbeiträgen. Die Entscheidung über Förderbeiträge liegt ausschliesslich bei der zuständigen Förderstelle.
12. Stornierung und Rücktritt
12.1 Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Installation vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und nachweislich entstandenen Kosten (z.B. bereits beschafftes Material, eingereichte Gesuche) gemäss Art. 377 OR.
12.2 Rücktritt durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Installation aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt oder der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät.
13. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
14. Geistiges Eigentum
Offerten, Planungsunterlagen, technische Zeichnungen und Konzepte der Auftragnehmerin sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. Sie bleiben Eigentum der Auftragnehmerin, auch wenn dem Auftraggeber Kosten dafür in Rechnung gestellt wurden.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe bei Herstellern) berechtigen die Auftragnehmerin, die Leistungspflicht für die Dauer der Beeinträchtigung auszusetzen. Bei einer Beeinträchtigungsdauer von mehr als 90 Tagen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen (IPRG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bern, sofern das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht (z.B. Wohnsitz des Konsumenten gemäss Art. 32 ZPO).
Stand: April 2026