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Ladestation Zuhause

Ratgeber

Förderung für Wallboxen in der Schweiz.

Kantone im Überblick.

Eine nationale Wallbox-Förderung gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt: kantonale Programme, kommunale Zuschüsse und Beiträge einzelner Energieversorger – mit stark unterschiedlichen Bedingungen und Beträgen. Je nach Standort erhalten Sie zwischen CHF 250 und CHF 3'000 Förderung für Ihre Ladestation zuhause.

Wir prüfen vor jeder Installation, welche Förderprogramme an Ihrem Standort aktuell laufen, und stellen den Antrag für Sie. Seit 2022 haben wir über 200 Ladestationen in der Schweiz installiert – den Fördercheck machen wir bei jeder einzelnen.

Seit 2022
in der Schweiz
200+
installierte Ladestationen
SEV/VSE
zertifizierter Elektrofachbetrieb
48 h
Offerte nach Anfrage
Wallbox-Förderung in der Schweiz – Ladestation an einem Schweizer Einfamilienhaus mit Förderbeitrag

Referenz · Wallbox-Installation mit Fördercheck · Kanton Bern

Nr. 01 – Auf einen Blick

Das Wichtigste zur Wallbox-Förderung in der Schweiz.

Sechs Punkte, die das Wesentliche zusammenfassen – bevor Sie tiefer einsteigen.

Bundesförderung

Keine einheitliche Bundesförderung für private Wallboxen in der Schweiz.

Förderquellen

Programme laufen über Kantone, Gemeinden und lokale Energieversorger.

Förderhöhe

Beträge typischerweise zwischen CHF 250 und CHF 3'000 – je nach Programm und Situation.

Budget-Status

Viele Programme befristet oder ausgeschöpft – Zeitpunkt entscheidend.

Antragsfrist

Förderantrag muss in der Regel vor der Installation eingereicht und bewilligt sein.

Übersicht

Energiefranken (EnergieSchweiz) und Förderkarte (Swiss eMobility) zeigen aktuelle Programme.

Nr. 02 – Im Detail

Wie die Wallbox-Förderung in der Schweiz wirklich funktioniert.

Zuständigkeiten, Antragsweg und was tatsächlich gefördert wird – ohne Marketingsprache.

Gibt es eine nationale Wallbox-Förderung?

Nein. Anders als bei Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen existiert für private Wallboxen in der Schweiz kein nationales Förderprogramm des Bundes. Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt stattdessen auf die kantonale Ebene: Die Kantone entscheiden selbst, ob und wie sie Ladeinfrastruktur für Privatpersonen fördern.

Das bedeutet konkret: Ob Sie Fördergeld erhalten, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Zwei identische Installationen – eine in Zürich, eine in Bern – können völlig unterschiedliche Fördersummen auslösen. Oder eine davon geht leer aus, weil der Kanton kein laufendes Programm hat.

So finden Sie die aktuelle Förderung für Ihren Standort

Zwei offizielle Werkzeuge helfen Ihnen, den aktuellen Stand für Ihre Gemeinde zu prüfen:

1. Energiefranken (EnergieSchweiz): Die Förderdatenbank Energiefranken von EnergieSchweiz ist die umfassendste Übersicht. Sie geben Ihre Postleitzahl ein und sehen alle verfügbaren Programme – kantonal, kommunal und vom Energieversorger.

2. Förderkarte (Swiss eMobility): Die Förderkarte von Swiss eMobility zeigt auf einer Karte, welche Regionen aktive Programme haben. Praktisch für einen schnellen Überblick.

Oder Sie überlassen die Recherche uns. Bei jeder Wallbox-Offerte prüfen wir automatisch, welche Förderprogramme an Ihrem Standort laufen. Der Fördercheck ist Teil unserer Dienstleistung – Sie müssen sich nicht selbst durch die Datenbanken klicken.

Was wird typischerweise gefördert – und was nicht?

Die meisten kantonalen Programme fördern nicht die Wallbox selbst, sondern die Basisinfrastruktur: also die elektrische Erschliessung vom Zählerkasten bis zum Parkplatz. Dazu gehören Leitungswege, Schutzorgane und bei Mehrfamilienhäusern das Lastmanagement – die Technik, die verhindert, dass der Hausanschluss überlastet wird, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden.

Häufig gefördert

  • Elektro-Basisinstallation (Kabel, Absicherung, Verteiler)
  • Vorbereitungsarbeiten für spätere Erweiterung (besonders im MFH)
  • Lastmanagement-Systeme
  • In einzelnen Kantonen: bidirektionale Ladeinfrastruktur

Eher nicht gefördert

  • Die Wallbox als Gerät (Ausnahmen bestehen)
  • Installationen, die bereits abgeschlossen sind
  • Mobile Ladegeräte
  • Installationen ohne konzessionierten Elektroinstallateur

Förderantrag stellen – worauf kommt es an?

Der häufigste Fehler: Die Wallbox wird installiert, und erst danach wird der Förderantrag eingereicht. In fast allen Programmen führt das zum Ausschluss. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und in der Regel bewilligt sein, bevor die Installation starten darf.

  1. 01

    Förderung prüfen

    Welche Programme laufen an Ihrem Standort? Energiefranken-Datenbank, Swiss-eMobility-Förderkarte oder direkt bei uns – wir machen das automatisch.

  2. 02

    Offerte einholen

    Sie brauchen eine detaillierte Offerte eines konzessionierten Elektrofachbetriebs als Grundlage für den Antrag.

  3. 03

    Antrag einreichen

    Mit der Offerte beim zuständigen Kanton, der Gemeinde oder dem Energieversorger – fristgerecht und vollständig.

  4. 04

    Bewilligung abwarten

    Erst nach schriftlicher Zusage darf die Installation beginnen. Wer früher startet, riskiert den Ausschluss aus dem Programm.

  5. 05

    Installieren und abrechnen

    Nach Abschluss reichen Sie die Schlussabrechnung ein – der Förderbeitrag wird an Sie ausbezahlt.

Wir übernehmen bei unseren Projekten den kompletten Prozess: von der Prüfung über die Antragsstellung bis zur Schlussabrechnung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Auto – wir auf den Papierkram. Bei jeder Wallbox-Installation im Einfamilienhaus und bei jedem MFH-Projekt ist der Fördercheck inklusive. Wenn Sie Ihre Wallbox mit einer Solaranlage kombinieren, prüfen wir auch die PV-Förderung gleich mit – dort gibt es oft zusätzliche Beiträge.

Wallbox-Förderung Schweiz – Elektrofachkraft bei der Installation einer geförderten Ladestation

Antragsstellung und Schlussabrechnung übernehmen wir komplett

Nr. 03 – Kantone

Förderprogramme nach Kanton im Vergleich.

Stand April 2026. Förderprogramme verändern sich laufend – aktuelle Verfügbarkeit prüfen wir bei jeder Offerte.

Kanton

Zürich

Grösstes Programm – Budget oft gebunden

Eines der grössten Förderprogramme für Ladeinfrastruktur, inkl. Anschlüsse an bestehenden Parkplätzen und Basisinstallationen in MFH. Per April 2026 war ein grosser Teil der Mittel bereits gebunden.

Aktuellen Budgetstand beim Kanton prüfen

Kanton

Basel-Stadt

Fokus auf Basisinfrastruktur

Eigenes Förderprogramm mit Fokus auf anrechenbare Grundinstallationen. Über die IWB (Industrielle Werke Basel) wird insbesondere die Vorbereitung gefördert, die es braucht, damit Ladepunkte angeschlossen werden können.

Kanton

Luzern

Auch bidirektionales Laden

Unterstützt die Basisinfrastruktur für E-Mobilität an bestehenden Gebäuden. Besonderheit: Beiträge auch für bidirektionale Ladestationen – Wallboxen, die Strom zurückspeisen können (Vehicle-to-Home).

Kanton

Bern

Förderprogramm Energie

Ein Förderprogramm Energie deckt verschiedene Massnahmen ab. Konkrete Bedingungen für Ladeinfrastruktur ändern regelmässig – wir prüfen die aktuelle Lage in jeder Offerte für Berner Kunden.

Wallbox-Förderung im Kanton Bern

Weitere

Aargau, Wallis & Co.

Teils kantonal, teils kommunal

Aargau und Wallis haben eigene Programme – teils auf Unternehmen, teils auf MFH zugeschnitten. In anderen Kantonen springen einzelne Gemeinden oder Energieversorger ein.

Programme nach PLZ in Energiefranken prüfen

Service

Wir prüfen für Sie

Fördercheck inklusive

Bei jeder Wallbox-Offerte prüfen wir automatisch, welche Förderprogramme an Ihrem Standort laufen. Sie müssen sich nicht selbst durch Datenbanken klicken – wir stellen den Antrag fristgerecht für Sie.

Fördercheck für meinen Standort starten
Nr. 04 – Beispielrechnung

Was die Förderung in der Praxis ausmacht.

Drei typische Szenarien mit Förderbeitrag und effektiven Endkosten – Richtwerte aus laufenden Projekten.

EFH · Standard

Einfamilienhaus, kurzer Kabelweg

  • Aktiver Programm-Kanton
  • Kosten ohne Förderung: ca. CHF 3'200
  • Mögliche Förderung: CHF 500 – 1'500

Effektive Kosten

CHF 1'700 – 2'700

EFH · Aufwändig

Einfamilienhaus, langer Kabelweg

  • Aussenmontage oder Mehraufwand
  • Kosten ohne Förderung: ca. CHF 4'500
  • Mögliche Förderung: CHF 500 – 1'500

Effektive Kosten

CHF 3'000 – 4'000

MFH · Basisinfrastruktur

Mehrfamilienhaus mit 6 Parkplätzen

  • Lastmanagement, Trassen, Verteiler
  • Kosten ohne Förderung: ca. CHF 12'000 – 18'000
  • Mögliche Förderung: CHF 1'500 – 3'000+

Effektive Kosten

CHF 9'000 – 16'500

Die Beträge sind Richtwerte. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Programm, vom Zeitpunkt und vom verfügbaren Budget ab – Programme können jederzeit ausgeschöpft oder angepasst werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Installationskosten finden Sie in unserem Ratgeber Was eine Ladestation zuhause wirklich kostet. Besonders bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich die Förderung spürbar – mehr dazu auf der Seite Wallbox im Mehrfamilienhaus.

Geförderte Wallbox in Betrieb – E-Auto lädt mit Beitrag aus kantonalem Programm

Eigener Antrag, eigener Beitrag, eigene Wallbox

Nr. 05 – Nächster Schritt

Welche Förderung steht Ihnen zu?

Schicken Sie uns Ihre Postleitzahl und zwei Fotos vom Zählerkasten – wir prüfen die aktuelle Förderlage an Ihrem Standort und erstellen Ihnen eine kostenlose Offerte mit Förderberechnung.

  • Fördercheck inklusive
  • Antragsstellung übernehmen wir
  • Offerte in 48 Stunden
Nr. 06 – Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Wallbox-Förderung in der Schweiz.

Sechs Fragen, die uns zum Thema Förderung am häufigsten gestellt werden – direkt beantwortet.

Gibt es eine nationale Förderung für Wallboxen in der Schweiz?

Nein. Es gibt keine einheitliche Bundesförderung für private Wallboxen. Die Förderung läuft über kantonale Programme, Gemeinden und lokale Energieversorger. Welche Programme verfügbar sind, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die Förderdatenbank Energiefranken von EnergieSchweiz zeigt alle aktuellen Programme nach Postleitzahl.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wallbox?

Die Förderhöhe variiert stark – typischerweise zwischen CHF 250 und CHF 3'000. Im Einfamilienhaus sind CHF 500 – 1'500 realistisch, bei MFH-Basisinstallationen teilweise mehr. Der konkrete Betrag hängt vom Kanton, vom Programm und von der Art der Installation ab.

Muss der Förderantrag vor der Installation gestellt werden?

Ja, in fast allen Programmen. Die häufigste Fehlerquelle: Installation zuerst, Antrag danach. Das führt in der Regel zum Ausschluss. Der Antrag muss eingereicht und meist auch bewilligt sein, bevor die Montage beginnt.

Was genau wird gefördert – die Wallbox oder die Installation?

Die meisten Programme fördern die Basisinfrastruktur: Leitungswege, Absicherung, Lastmanagement. Das Wallbox-Gerät selbst wird nur in einzelnen Programmen bezuschusst. Gerade bei Mehrfamilienhäusern liegt der Fokus auf der Vorbereitung, damit später weitere Ladepunkte einfach ergänzt werden können.

Kann ich die Förderung auch als Mieter beantragen?

Das hängt vom Programm und von Ihrem Mietverhältnis ab. In der Regel muss die Vermieterschaft zustimmen und ist oft auch die antragstellende Partei. Einzelne Kantone haben aber Regelungen, die Mietern einen Anspruch auf Ladeinfrastruktur erleichtern. Prüfen Sie Ihre Situation am besten mit uns und Ihrem Vermieter.

Wie lange dauert es, bis die Förderung ausbezahlt wird?

Von der Antragsstellung bis zur Auszahlung vergehen je nach Kanton und Programm 4 – 12 Wochen. Der Ablauf: Antrag einreichen, Bewilligung abwarten, Installation durchführen, Schlussabrechnung einreichen, Förderbeitrag erhalten. Wir übernehmen die administrativen Schritte und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.

Ratgeber · Förderung

Lassen Sie uns Ihre Förderung sichern.

Fördercheck kostenlos. Antrag stellen wir für Sie. Antwort in 48 Stunden – inklusive Offerte mit Förderberechnung.