Was der Kanton Aargau fördert – und wo die Wallbox fehlt
Das Förderprogramm des Kantons Aargau gilt in seiner aktuellen Fassung seit dem 1. Mai 2026. Es unterstützt Massnahmen an Gebäudehülle und Haustechnik: Dämmung, Minergie, Holzheizungen, Wärmepumpen, Solarkollektoren und Wärmenetze. Ladestationen für Elektroautos sind darin nicht vorgesehen – weder die Wallbox im Einfamilienhaus noch die Basisinfrastruktur in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses.
Damit unterscheidet sich der Aargau deutlich von Kantonen mit eigenem Programm für Ladeinfrastruktur. Wer im Aargau eine Wallbox plant, prüft deshalb am besten gleich die übrigen Quellen. Wie die Lage in anderen Kantonen aussieht, zeigt unsere Übersicht zur Förderlage in den übrigen Schweizer Kantonen.
Vom Kanton gefördert
- Wärmepumpen – ausser in Wärmeverbundgebieten
- Gebäudehülle und Minergie
- Solarkollektoren für Warmwasser und Heizung
- Grobberatung Eigenstrom inkl. E-Mobilität
Nicht vom Kanton gefördert
- Die Wallbox als Gerät
- Installation und Zuleitung der Ladestation
- Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
- Photovoltaik – läuft über den Bund (Pronovo)
Stand: Förderprogramm des Kantons Aargau, gültig ab 1. Mai 2026. Programme können sich ändern – die aktuelle Lage prüfen wir bei jeder Offerte.
Gemeinde und Energieversorger: wo im Aargau Geld für die Ladestation herkommt
Der Kanton verweist selbst auf die Förderung durch Dritte. Verschiedene Aargauer Gemeinden führen ein eigenständiges Förderprogramm, und auch Energieversorger bieten teils eigene Programme an. Ob Ladestationen dazugehören und wie hoch ein Beitrag ausfällt, entscheidet jede Stelle selbst – und das ändert sich von Jahr zu Jahr.
Zwei Punkte sind dabei wichtig: Beiträge verschiedener Stellen lassen sich in Einzelfällen kombinieren, schliessen sich manchmal aber gegenseitig aus. Und fast alle Programme verlangen den Antrag vor Baubeginn. Deshalb klären wir die Förderlage, bevor wir die Offerte finalisieren – damit kein möglicher Beitrag an der Reihenfolge scheitert.
Der grössere Hebel: Solarstrom, Wärmepumpe und Beratung
Für Eigenheimbesitzer im Aargau liegt das meiste Fördergeld bei den Projekten rund um die Wallbox. Die Photovoltaik-Anlage fördert der Bund über die Einmalvergütung, abgewickelt von der Pronovo AG – schweizweit und unabhängig vom kantonalen Programm. Wer Wallbox und PV-Anlage im Aargauer Eigenheim kombiniert, lädt das E-Auto mit eigenem Solarstrom und holt den Beitrag über die Solaranlage.
Steht ein Heizungsersatz an, fördert der Kanton die Wärmepumpe – ausser die Liegenschaft liegt in einem Wärmeverbundgebiet, dann grundsätzlich nicht mehr. Wärmepumpe und Wallbox ziehen beide viel Leistung; mit einem Lastmanagement lassen sie sich am selben Hausanschluss sauber betreiben. Für den Einstieg bietet der Kanton zudem die Grobberatung Eigenstrom an: Eine unabhängige Energiefachperson beantwortet vor Ort Fragen zu Photovoltaik, Eigenverbrauch und E-Mobilität. Der Kanton trägt CHF 350 bei, Ihr Eigenanteil beginnt bei CHF 150.
Netzbetreiber im Aargau: TAG und IA vor der Montage
Unabhängig von jeder Förderung braucht die Wallbox die Freigabe des Netzbetreibers. Im Aargau ist das je nach Gemeinde ein anderes Werk – in der Stadt Baden die Regionalwerke AG Baden, in den umliegenden Gemeinden kann die Zuständigkeit abweichen. Für die Anmeldung braucht es ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) und eine Installationsanzeige (IA). Beides reichen wir ein, parallel zum Förderantrag; wie das konkret abläuft, zeigt die Seite zur Wallbox-Installation in Baden und Umgebung.
Förderung im Aargau beantragen – Schritt für Schritt
Der häufigste Fehler: Die Wallbox wird installiert, und erst danach wird nach Beiträgen gesucht. Im Aargau müssen kantonale Gesuche vor Baubeginn eingereicht sein, und die meisten Gemeinde- und Versorgerprogramme verlangen dasselbe.
- 01
Förderquellen prüfen
Welche Programme laufen an Ihrer Aargauer Adresse? Gemeinde, Energieversorger, Pronovo für die PV-Anlage und – bei einem Heizungsersatz – das kantonale Förderprogramm. Wir prüfen alles nach Postleitzahl.
- 02
Offerte einholen
Grundlage für jeden Antrag ist eine detaillierte Offerte eines konzessionierten Elektrofachbetriebs. Sie schicken uns Fotos vom Zählerkasten – wir schicken die Offerte.
- 03
Gesuch einreichen
Mit der Offerte beim zuständigen Programm, vollständig und fristgerecht. Kantonale Gesuche für Wärmepumpe oder Solarkollektoren müssen vor Baubeginn erfasst sein.
- 04
Zusage abwarten
Erst nach der schriftlichen Zusage starten wir mit der Montage. Wer früher beginnt, riskiert den Ausschluss aus dem Programm.
- 05
Installieren und abrechnen
Nach der Montage reichen wir die Schlussabrechnung ein. Der Beitrag wird an Sie ausbezahlt – wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
Bei unseren Projekten übernehmen wir den kompletten Prozess: von der Prüfung über die Anträge bis zur Schlussabrechnung. Mit welchen Beträgen Sie vor Abzug allfälliger Beiträge rechnen, lesen Sie im Ratgeber zu den Installationskosten einer Wallbox vor Abzug von Beiträgen.